Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für das Gewerbe Trockenbaubetrieb anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Ähnliche Berufe bzw. Gewerbe: Estrichleger, Fliesenlegerbetrieb, Gerüstbau, Maurerbetrieb, Straßenbau, Tiefbau, Parkettleger, Zimmerer, Glaser, Tischler, Stuckateur
Als Trockenbaumonteur sind Sie der Fachmann für Trockenbaukonstruktionen wie z.B. Montagewände, Leichtbauwände, Deckenbekleidungen, Schürzen und Verkofferungen. Ihre Aufgabe besteht nicht nur in der Verschönerung der Fassaden bzw. der Räume sondern auch in der Verbesserung der Schall-, Feuer und Wärmedämmung. Vor dem Verkleiden der Wände oder der Decken ist von Ihnen eine entsprechende Unterkonstruktion vorzubereiten. Falls Sie sich in der Verkleidung von Konzertsälen, Theatern, Versammlungssälen, Schulzimmern, Fernseh- und Rundfunkstudios, Kirchen usw. im Hinblick auf die Hörsamkeit spezialisiert haben, nennt man Ihren Beruf Akustikbauer.
Aus Ihrem Beruf ergeben sich spezielle Anforderungen an die Gestaltung Ihres Versicherungskonzepts. Ihre Arbeiten führen Sie fast ausschließlich in den Räumlichkeiten Ihrer Auftraggeber aus. Trotz größter Sorgfalt und Beachtung der Sicherheitsvorschriften kann es zu einem Schaden kommen, z.B. wird durch Unachtsamkeit beim Hereintragen des Unterkonstruktionsmaterials eine Parkettschleifmaschine eines anderen Handwerkers beschädigt wird oder Ihnen fällt der Hammer auf den nicht abgedeckten Boden und beschädigt die Fliesen. Wie Sie in einem solchen Falle weiterhin das Vertrauen des Kunden aufrechterhalten können, ist sicher auch ein Qualitätsmerkmal Ihrer Arbeit. Dabei hilft Ihnen u.a. Ihr Betriebshaftpflichtversicherungsschutz.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Ihrer Betriebsversicherungen und ersetzt im Falle berechtigter Schadenersatzforderungen den Schaden des Geschädigten oder wehrt im Falle unberechtigter Ansprüche diese ab, notfalls auch gerichtlich. Natürlich ist die Arbeit Ihrer Angestellten mitversichert. Die Prämie der Versicherung wird entweder nach der Anzahl der Personen, der Bruttojahreslohn- und Gehaltssumme oder auch dem Umsatz berechnet.
Wichtig ist die Mitversicherung von Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden. Bearbeitungsschäden sind Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind (z. B. bei den Reparaturarbeiten an der Akustikverkleidung in einem Theater wird eine an der Wand befestigte Antiklampe zerstört). Der Versicherungsschutz für diese Bearbeitungsschäden ist wie die Mitversicherung von Be- und Entladeschäden wichtiger Bestandteil einer Versicherung für einen Trockenbaubetrieb. Zu beachten ist jedoch, dass im Schadenfall hierfür in den meisten Fällen Selbstbeteiligungen zu tragen sind.
Auch in Ihren Betriebsräumen können weitere Schadenfälle passieren. Beispielsweise stolpert ein Kunde in Ihrem Büro über eine von Ihrem Mitarbeiter unsachgemäß abgestellte Werkzeugkiste.
Geschäftsversicherung / Inhaltsversicherung
Die Ausstattung Ihrer Werkstatt mit fachmännischem Werkzeug und professionellen Maschinen wird gewisses Kapital beansprucht haben. Dabei muss man auch die Einrichtung Ihres Büros mit Möbeln, Computern und sonstigen Bürogeräten berücksichtigen. Die Absicherung der Sachwerte Ihres Büro- und Betriebsstandortes wird Ihnen daher bestimmt wichtig sein.
Jeder kann Opfer eines Einbruchs werden. Ein Feuer kann ausbrechen: auch wenn Sie davon gar nicht direkt betroffen sind, das Löschwasser der Feuerwehr richtet auf jeden Fall in anderen Geschossen einen Schaden an, der oft größer ist als der Feuerschaden. Oder es kommt in den oberen Stockwerken eines Gebäudes zu einem Rohrbruch - das Wasser findet den Weg nach unten.
Autoinhaltsversicherung
Werkzeuge und Material in Betriebsfahrzeugen kann man über eine Autoinhaltsversicherung versichern. Fragen Sie Ihren Vermittler nach der Absicherung während der Nacht (Nachtzeitklausel), wenn das Fahrzeug nicht in einer abgeschlossenen Garage abgestellt werden kann.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.