In der gebündelten Geschäftsversicherung sind die folgenden Versicherungszweige (auch Sparten genannt) zusammengefasst:
Der Begriff "gebündelt" bedeutet, dass die vorgenannten Versicherungszweige alle in einem Versicherungsschein zusammengefasst werden. Sie bleiben aber rechtlich selbständige Einzelverträge.
Dieses hat den Nachteil, dass Sie beispielsweise eine Kündigung nach einem nicht zu Ihrer Zufriedenheit regulierten Brandschaden nur für den Teil der Feuerversicherung aussprechen können. Die restlichen Sparten bleiben unverändert bestehen. Im Falle einer Kündigung des Versicherers (z.B. der Einbruchdiebstahlversicherung nach mehreren Schäden) bleiben die anderen Sparten ebenso bestehen. Der Versicherer hebt diese aber meistens im gegenseitigen Einvernehmen auf, wenn Sie eine Alternative bei einem Mitwettbewerber finden.
Ob alle Sparten abgeschlossen werden sollten, hängt ganz individuell von der Betriebsart ab und natürlich auch von Ihrer finanziellen Situation.
Daher sollten Sie gerade bei der gebündelten Geschäftsversicherung eine Risiko- und Bedarfsanalyse durchführen.