Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für das Gewerbe Tiefbau anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Die Aufgaben der Betriebe in Ihrer Branche sind sehr vielfältig. Neben dem Straßenbau kann Ihr Unternehmen Arbeiten im Bereich Kanalbau (Sie verlegen Betonrohre und bauen Eingangsschächte und Abflussrinnen, bepflastern Kanäle usw.), Rohrleitungsbau (Sie verlegen Rohre für Wasser- und Gasleitungen, betonieren Kanalschächte usw.), Gleisbau (Sie sind für die Einrichtung des Gleisunterbaus sowie Verlegen der Gleise zuständig, beschäftigen sich aber auch mit der Instandhaltung, Wartung und Reparatur von Gleisen), Brunnenbau- bzw. Spezialtiefbau (errichten Sie Brunnenanlagen und Brunnenschächte, führen Sie Bohrungen durch, bauen Sie Wasserbeförderungsanlagen, schaffen Abdeckungen und Abdichtungen) ausführen.
Selbst ein kleiner Tiefbaubetrieb wird jährlich Aufträge für ein mehrere hunderttausend Euro abwickeln, bei größeren Tiefbauunternehmen sind die Summen erheblich höher. Die Planung Ihres Versicherungskonzeptes stellt auch einen Fachmann von einer großen Herausforderung. Es sind die speziellen Anforderungen Ihres Betriebes zu berücksichtigen.
Gerade im Baugewerbe kann es leicht es zu Unfällen und Schäden kommen, bei denen erhebliche Beträge im Spiel sind. Die Beachtung von Sicherheitsvorschriften und langjährige Erfahrung von Ihnen und Ihren Mitarbeitern kann diese Eventualität leider nicht vollständig ausschließen. Der auf den Baustellen übliche Stress und Termindruck trägt dazu bei, dass leicht ein Unglück eintritt (z.B. wird durch Unachtsamkeit beim Ausheben einer Grube für eine Wasserleitung mit einem Bagger die Baumaschine eines anderen Unternehmens beschädigt oder sogar eine Person verletzt).
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist der Mittelpunkt Ihrer Absicherung. Im Falle berechtigter Schadenersatzforderungen ersetzt Sie den Schaden des Geschädigten und im Falle unberechtigter Ansprüche wehrt sie diese ab, notfalls auch gerichtlich.
Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Mitversicherung von Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden. Bearbeitungsschäden sind Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstehen (z. B. wird während einer Bohrung, die durch falsche Berechnungen Ihres Mitarbeiters an einer falschen Stelle durchgeführt wird, eine Gasleitung beschädigt). Diese sind wie Be- und Entladeschäden, Leitungsschäden etc. wichtige Bestandteile einer Versicherung für ein Tiefbauunternehmen.
Die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) schließen solche Schäden aus. Durch ein passendes Versicherungskonzept werden über die besonderen Bedingungen diese Schadenarten, die bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit immer wieder geschehen können, jedoch einschließen. Sie sollten beachten, dass für Sonderschäden wie Bearbeitungsschäden in den meisten Fällen Selbstbeteiligungen vereinbart sind.
Auch werden Sie gelegentlich fremde Unternehmen beauftragen (Subunternehmer), dieses sollte ebenfalls mitversichert werden. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Ihre Versicherung die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmen nicht ersetzt. Diese benötigen auf jeden Fall eine eigene Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung. In einem Schadenfall, der durch diese Unternehmen verursacht wurde, wird sich Ihr Auftraggeber oder der Geschädigte in der Regel trotzdem erst einmal direkt an Sie wenden und Sie benötigen dafür Deckung über Ihren Versicherungsvertrag.
Achten Sie außerdem auch auf die Mitversicherung von folgenden weiteren Risiken:
Medienverluste
Beispiel: Es entweicht Gas in geringen Mengen aus einer von Ihrem Betrieb falsch montierten Gasleitung, der Fehler wird erst nach mehreren Tagen bemerkt und Ihrem Auftraggeber sind dadurch zusätzliche Kosten entstanden)
Mängelbeseitigungsnebenkosten
Beispiel: Sie wurden mit der Vorbereitung einer Grube für ein Kanal beauftragt. In diese wurden die Betonringe von einem anderen Bauunternehmen eingesetzt. Erst später stellt sich heraus, dass die Grube nicht an der richtigen Stelle verläuft. Sie graben eine neue Grube aus, die Betonringe müssen jedoch aus der alten Grube herausgenommen und in die neue Grube eingesetzt werden. Die Kosten für die zusätzliche Arbeit werden aus Ihrer Police bezahlt.
Zu prüfen ist auch, ob über Ihren Versicherungsvertrag die Haftung aus Unfällen mit Baggern Bulldozern, Motorstraßenhobeln, Laderaupen, Tieflöffelbaggern, Planierpflügen, Verdichtungsmaschinen, Sattelschleppern oder sonstigen nicht versicherungs-/ nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen mitversichert ist.
Prüfen Sie die erhaltenen Angebote nicht nur bezüglich des Preises sondern auch hinsichtlich des Deckungsumfangs.
Geschäftsversicherung / Inhaltsversicherung
Auch die Absicherung der Sachwerte Ihres Büro-/Betriebsstandortes wird Ihnen wichtig sein. Jeder kann Opfer eines Einbruchs werden. Ein Feuer kann ausbrechen: auch wenn Sie davon gar nicht direkt betroffen sind, das Löschwasser der Feuerwehr richtet auf jeden Fall in anderen Geschossen einen Schaden an, der oft größer ist als der Feuerschaden. Oder es kommt in den oberen Stockwerken in einer Wohnung zu einem Rohrbruch - das Wasser findet den Weg nach unten.
Autoinhaltsversicherung
Schwieriger ist die Absicherung Ihres Eigentums auf der Baustelle. Werkzeuge und Material in Betriebsfahrzeugen kann man über eine Autoinhaltsversicherung versichern, fragen Sie dabei nach der Absicherung während der Nacht (Nachtzeitklausel), wenn das Fahrzeug nicht in einer abgeschlossenen Garage abgestellt werden kann.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.