Ihr Betriebsgebäude ist der Mittelpunkt Ihres Betriebsgeschehens und in einem Schadenfalle sollte es so schnell wie möglich wieder funktionsfähig sein. Das finanzielle Risiko können Sie über die Gewerbe- oder Geschäftsgebäudeversicherung absichern.
Versichert sind das Gebäude und die damit fest verbundenen Gebäudebestandteile. Außerdem ist Gebäudezubehör versichert, das der Instandhaltung des Gebäudes dient. Die Gebäudeversicherung bietet Ihnen Kostendeckung für den Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (z.B. Aufräumungskosten, Abbruchkosten etc.).
Die Grundabsicherung umfasst:
Diese Grundabsicherung kann durch die Mitversicherung von Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch), Extended Coverage Gefahren (Schäden durch Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen) oder die Mitversicherung unbenannter Gefahren ergänzt werden.
Sollte das Gebäude mit umfangreicher Verglasung versehen sein, lohnt sich der Abschluss einer Gebäudeglasversicherung.
Nutzen Sie eine Photovoltaikanlage, dann könnte man diese auch über eine spezielle Photovoltaikversicherung (Deckung ähnlich der Elektronikversicherung inklusive Nutzungsausfall) absichern.
Sollten Sie Räume vermieten, können Sie den Mietausfall nach einem versicherten Schaden über eine Mietausfallversicherungabsichern. Im Unterschied zur Wohngebäudeversicherung ist der Mietausfall in der gewerblichen Gebäudeversicherung nicht mitversichert. Ein Gebäude gilt für den Versicherer als Gewerbegebäude, wenn mehr als 50 % der Fläche für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Optimal ist sicher die Absicherung zum heutigen Neuwert. Dabei wird der aktuelle Neuwert auf eine Versicherungssumme des Jahres 1914 oder 1970 zurückgerechnet und mittels Baukostenindex und Prämienfaktor an die Preisentwicklung des jeweiligen Jahres angepasst.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtdeckung
Nutzen Sie das Gebäude selbst für Ihr Unternehmen, dann ist die Haftung als Haus- und Grundbesitzer automatisch in der Betriebshaftpflichtdeckung mitversichert. Sollten Sie aber ein Gewerbegebäude vermieten, benötigen Sie eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.