Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für das Gewerbe Hochbau anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Ähnliche Berufe bzw. Gewerbe: Estrichleger, Fliesenlegerbetrieb, Maurerbetrieb, Straßenbau, Tiefbau, Trockenbaubetrieb, Stuckateur
Die Unternehmen Ihrer Branche sind auf vielen Gebieten tätig. Im Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten beschäftigen sich die Hochbaubetriebe mit der Errichtung von Schalungen und Herstellung von Stahlbewehrungen. Sie bereiten den Beton vor, bringen ihn ein, verdichten ihn, um später die Schalungen zu entfernen und den Beton nachzubehandeln. Im Bereich der Maurerarbeiten übernehmen Sie das Mauern von Wänden und Decken, den Einbau von Stahlbetonfertigteilen, das Anbringen von Wärmedämmungen Aber auch das Verlegen von Estrichen sowie die Putzarbeiten an den Wänden und den Decken gehören zu Ihren Aufgaben. Der Bereich Feuerungs- und Schornsteinarbeiten ist für die Aufstellung von Feuerungsanlagen und Abzugskanälen sowie dem Bau von Schornsteinen zuständig.
Sogar ein kleiner Hochbaubetrieb erreicht jährlich normalerweise einen Umsatz von mehreren hunderttausend Euro, bei größeren Hochbauunternehmen sind die Summen erheblich höher. Auch für einen Fachmann ist die Planung des Versicherungskonzeptes für Sie eine Herausforderung. Die speziellen Anforderungen Ihres Betriebes sind zu berücksichtigen.
Gerade im Baugewerbe kann es schnell zu Unfällen und Schäden kommen, bei denen erhebliche Beträge im Spiel sind. Selbst wenn Sie und Ihre Mitarbeiter sich streng an die Sicherheitsvorschriften halten und langjährige Erfahrung mitbringen, kann dieses Risiko leider nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der auf den Baustellen übliche Stress und Termindruck trägt dazu bei, dass leicht ein Unglück eintritt (z.B. wird durch Unachtsamkeit beim Einbau eines schweren Betonteils mit Hilfe eines Krans eine Baumaschine eines anderen Unternehmens beschädigt oder sogar eine Person verletzt).
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung bildet den Mittelpunkt Ihrer Absicherung. Im Falle berechtigter Schadenersatzforderungen ersetzt sie den Schaden des Geschädigten und im Falle unberechtigter Ansprüche wehrt sie diese ab, notfalls auch gerichtlich.
Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Mitversicherung von Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden. Bearbeitungsschäden sind Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind (z. B. werden die Bauarbeiten an einem Schornstein unsachgemäß ausgeführt, so dass dieser teilweise einstürzt). Ähnlich wie die Be- und Entladeschäden, Leitungsschäden etc. sind Bearbeitungsschäden wichtige Bestandteile einer Deckung für ein Hochbauunternehmen. Die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) schließen solche Schäden üblicherweise aus. Durch ein passendes Versicherungskonzept werden über besonderen Bedingungen diese Schadenfälle, die bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit immer wieder eintreten können, eingeschlossen. Sie sollten beachten, dass für Bearbeitungsschäden in den meisten Fällen Selbstbeteiligungen vereinbart sind.
In Ihrer Branche ist es üblich, fremde Unternehmen zu beauftragen (Subunternehmer). Auch die Gefahren aus den Tätigkeiten dieser Betriebe sollte mitversichert werden. Beachten Sie jedoch, dass diese Versicherung die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmen nicht ersetzt. Diese benötigen auf jeden Fall eine eigene Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung. Sollte es zu einem Schaden kommen, den Subunternehmer zu vertreten haben, wendet sich Ihr Auftraggeber oder der Geschädigte in der Regel zunächst direkt an Sie. Dafür benötigen Sie die Deckung über Ihren Versicherungsvertrag.
Achten Sie außerdem auch auf die Mitversicherung von folgenden weiteren Risiken, wie z.B. Medienverluste. Hier ist folgender Schaden vorstellbar:
Sie beschädigen bei Ihrer Arbeit eine Wasserleitung und das Wasser fließt mehrere Stunden unbemerkt ab, die Wassermehrkosten sind Medienschäden (das Medium ist Wasser).
Mängelbeseitigungsnebenkosten. Auch hierzu ein Beispiel:
Ihre Mitarbeiter bauen ein Betonteil ein. In diesem Teil wird von einem Bautischler ein Fenster montiert. Erst später wird festgestellt, dass das Betonteil fehlerhaft eingebaut wurde. Das Fenster muss ausgebaut und erneut eingebaut werden . Die Kosten für die zusätzliche Arbeit des Bautischlers werden aus Ihrer Police bezahlt.
Zu prüfen ist auch, ob über Ihren Versicherungsvertrag Betonmischanlagen, Fahrmischer, Beton- und Estrichpumpen, Raupen- und Mobilkräne, Zugmaschinen, LKW, Anhänger, Verputzmaschinen oder sonstige nicht versicherungs-/ nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen mitversichert sind. Prüfen Sie die erhaltene Angebote nicht nur bezüglich des Preises sondern auch hinsichtlich des Deckungsumfangs.
Geschäftsversicherung / Inhaltsversicherung
Auch die Absicherung der Sachwerte Ihres Büro-/Betriebsstandortes wird Ihnen wichtig sein. Jeder kann Opfer eines Einbruchs werden. Ein Feuer kann ausbrechen: auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind, das Löschwasser der Feuerwehr richtet meistens in anderen Geschossen einen Schaden an, der oft größer ist als der Feuerschaden. Oder es kommt in den oberen Stockwerken in einer Wohnung zu einem Rohrbruch - das Wasser findet den Weg nach unten.
Autoinhaltsversicherung
Schwieriger ist die Absicherung Ihres Eigentums auf der Baustelle. Werkzeuge und Material in Betriebsfahrzeugen kann man über eine Autoinhaltsversicherung versichern, fragen Sie dabei nach der Absicherung während der Nacht (Nachtzeitklausel), wenn das Fahrzeug nicht in einer abgeschlossenen Garage abgestellt werden kann.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.