Im Unterschied zu Fahrzeugen für den Straßenverkehr werden die kleinen Fahrzeuge der Binnen- und Seeschifffahrt (kleinere Schiffe, Yachten, Segel- und Motorboote, Paddel- und Ruderboote) in der Regel in kleinen und mittelständischen Betrieben der Bootsbauer hergestellt, nicht selten auf individuelle Bestellung des Kunden. Der Bau vom Rumpf bis zum Mast, aber auch der Einbau von technischen und elektronischen Geräten in die Wasserfahrzeuge sind Ihre Aufgaben. Sie werden auch mit der Reparatur, Um- bzw. Ausbau oder Wartung der Wasserfahrzeuge beauftragt.
Der Aufbau des Versicherungskonzepts für Ihren Betrieb erfordert die Berücksichtigung vieler spezieller Anforderungen. Einerseits agieren Sie als Dienstleister und sollten richtig für den Fall abgesichert sein, dass im Rahmen dieser Tätigkeit Dritte zu Schaden kommen. Andererseits sind Sie auch ein Hersteller (wenn Sie neue Boote bauen) und haften dadurch für die Schäden, die z.B. durch von Ihnen gelieferte fehlerhafte Produkte entstanden sind. Und die Absicherung Ihres Betriebsvermögens sollte auch eine Rolle spielen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Ihrer Betriebsversicherungen und ersetzt im Falle berechtigter Schadenersatzforderungen den Schaden des Geschädigten oder wehrt im Falle unberechtigter Ansprüche diese ab, notfalls auch gerichtlich. Natürlich ist die Arbeit Ihrer Angestellten mitversichert. Die Prämie der Versicherung wird entweder nach der Anzahl der Personen, der Bruttojahreslohn- und Gehaltssumme oder auch dem Umsatz berechnet.
Wichtig ist die Mitversicherung von sogenannten Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden, denn nicht alle Haftpflichtschäden sind obligatorisch über Haftpflichtversicherung gedeckt. Bearbeitungsschäden sind Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind (z. B. wird beim Umbau oder bei Reparaturarbeiten die in einem Ihnen anvertrauten Boot montierte Elektronik beschädigt). Der Versicherungsschutz für diese Bearbeitungsschäden ist wichtiger Bestandteil einer Versicherung für Ihren Betrieb. Zu beachten ist jedoch, dass im Schadenfall hierfür in den meisten Fällen Selbstbeteiligungen zu tragen sind.
Natürlich können sich auch in Ihren Betriebsräumen weitere Schadenfälle ereignen. Beispielsweise stolpert ein Kunde im Flur Ihres Büros über eine von Ihrem Mitarbeiter unsachgemäß abgestellte Werkzeugkiste.
Produkthaftpflichtversicherung
Beim Bau neuer Boote unterliegen Sie neben den üblichen Risiken eines jeden Unternehmens zusätzlich den strengen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Sie sollten sich daher bei Abschluss Ihrer Versicherungen auch besonders mit diesem Thema beschäftigen. Die Haftung für Personen- und Sachschäden, die Dritten durch hergestellte oder gelieferte Produkte, Arbeiten oder sonstige Leistungen nach Fertigstellung entstehen, sind normalerweise über die Grunddeckung Ihrer Betriebshaftpflichtabsicherung gedeckt (wenn es z.B. durch einen Baufehler zum Ausfall der Steuerungsmechanismen kommt - dies könnte zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Boot führen - Folgeschaden: beide Boote beschädigt und ein Fahrgast wird verletzt ).
Nicht versichert sind hingegen Vermögensschäden, die dem Abnehmer durch fehlerhafte Produkte entstehen. Dieses spielt vor allem dann eine wichtige Rolle, wenn Sie Zulieferer einzelner Teile von Wasserfahrzeugen sind, die dann von einem anderen Unternehmen zur Herstellung der fertigen Produkte eingesetzt werden (z.B. Sie sind Zulieferer von Bootsteilen für einen anderen Bootshersteller und liefern diesem Teile mit versteckten Mängeln, die erst bei der Nutzung des Bootes auffallen - Ihr Kunde muss dadurch eine Rückrufaktion für mehrere Boote durchführen). Diese Fälle können bei Mitversicherung der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Geschäftsversicherung / Inhaltsversicherung
Der Arbeitsplatz eines Bootsbauers kann sowohl eine übersichtliche Werkstatt (z.B. beim Bau kleiner Ruder- und Paddelboote) als auch eine umfangreiche Werft sein (z.B. beim Bau großer Segelboote, Yachten usw.). In jedem Falle sollten Sie sich Gedanken über die Absicherung Ihrer Maschinen, Werkzeuge und ggf. auch gelagerter Materialien und Rohstoffe machen. Auch der Versicherung Ihres Büros mit den üblichen Bürogeräten wie Computer, Telefon, Fax und Büromöbeln sollten Sie entsprechende Aufmerksamkeit widmen.
Jeder kann Opfer eines Einbruchs werden. Ein Feuer kann ausbrechen: auch wenn Sie davon gar nicht direkt betroffen sind, das Löschwasser der Feuerwehr richtet auf jeden Fall in anderen Geschossen einen Schaden an, der oft größer ist als der Feuerschaden. Oder es kommt in den oberen Stockwerken eines Gebäudes zu einem Rohrbruch - das Wasser findet den Weg nach unten.
Sollten Sie mehrere Standorte, Läger oder Büros haben, achten Sie auch auf die Mitversicherung dieser Risikoorte.
Sollte in Ihren Räumen z.B. ein Feuer ausbrechen, entsteht der Schaden nicht nur durch die unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung durch das Feuer. Noch größer kann der Schaden der "Betriebsunterbrechung" sein. Sie benötigen eine gewisse Zeit , bis alle Schäden beseitigt sind und der Betrieb die normale Arbeit wieder aufnehmen kann. Bei der Absicherung eines Betriebsunterbrechungsschadens, sollten alle Ihre fortlaufenden Kosten (auch im Schließungsfall) berücksichtigt werden. Denn auch wenn Sie keine laufenden Einnahmen erzielen, müssen Sie Löhne und Gehälter etc. weiterzahlen.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.