Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für das Gewerbe Metallbau anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Ähnliche Berufe bzw. Gewerbe: Klempner, Jalousiemontage
Als Metallbauer können Sie mit Ihrem Betrieb in unterschiedlichen Bereichen tätig sein. Auf dem Gebiet des Nutzfahrzeugbaus produzieren und reparieren Sie Fahrwerke, Karosserien, Aufbauten, Anhänger und Fahrzeugrahmen für Maschinen und Nutzfahrzeuge (z.B. für die Forst- und Landwirtschaft oder für Speditionsunternehmen). In der Metallgestaltung und der Konstruktionstechnik beschäftigen Sie sich mit der Herstellung und Montage von Bauteilen, die nicht nur bestimmte praktische Anwendung haben, sondern auch dekorativen Zwecken dienen (z.B. Geländer, Gitter, Zäune, Tore, Lampen oder Briefkästen).
Die Vielfältigkeit Ihres Berufes muss sich in dem Versicherungskonzept durch die Berücksichtigung vieler spezieller Anforderungen widerspiegeln. Sowohl bei der Arbeit in Ihrer Werkstatt als auch während Montagearbeiten auf den Grundstücken oder in den Räumen Ihrer Kunden kann es zu einem unerwünschten Vorfall kommen. Während des Einbaus einer Überdachung fällt die Bohrmaschine auf den Boden, dabei wird nicht nur diese sondern auch die Fliesen des Eingangsbereiches zerbrochen. Oder beim Hereintragen der Bauteile für eine Stahltreppe wird die Glastür des Kunden zerstört. Wie Sie in einem solchen Falle weiterhin das Vertrauen des Kunden aufrechterhalten können, ist sicher auch ein Qualitätsmerkmal Ihrer Arbeit. Dabei hilft Ihnen u.a. Ihr Betriebshaftpflichtversicherungsschutz.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller Ihrer Betriebsversicherungen. Sollten Dritte (z.B. Ihre Kunden) berechtigte Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber haben, ersetzt sie den Schaden des Geschädigten. Sollten im Gegenteil die Ansprüche unberechtigt sein, werden diese von Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung abgewährt, notfalls auch gerichtlich. Natürlich ist die Arbeit Ihrer Angestellten mitversichert. Die Prämie der Versicherung wird entweder nach der Anzahl der Personen, der Bruttojahreslohn- und Gehaltssumme oder auch dem Umsatz berechnet.
Wichtig ist die Mitversicherung von sogenannten Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden, denn nicht alle Haftpflichtschäden sind obligatorisch über Haftpflichtversicherung gedeckt. Bearbeitungsschäden sind Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind (z. B. wird vor den Schweißarbeiten an einem Metallgeländer im Haus des Kunden der Fußboden nicht richtig abgedeckt, die hohe Temperatur verbrennt den Holzboden oder die Elektronik der Ihnen zur Wartung anvertrauten Erntemaschine wird beim Transport oder während der Durchführung der Wartungsarbeiten beschädigt). Der Versicherungsschutz für diese Bearbeitungsschäden ist wie die Mitversicherung für Be- und Entladeschäden etc. wichtiger Bestandteil einer Versicherung für den Betrieb des Modellbauers. Zu beachten ist jedoch, dass im Schadenfall hierfür in den meisten Fällen Selbstbeteiligungen zu tragen sind.
Natürlich können sich auch in Ihren Betriebsräumen weitere Schadenfälle ereignen. Beispielsweise stolpert ein Kunde im Flur Ihres Büros über die von Ihrem Mitarbeiter unsachgemäß abgestellten Metallstäbe.
Produkthaftpflichtversicherung
Bei der Herstellung Ihrer Produkte unterliegen Sie den strengen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Die Haftung für Personen- und Sachschäden, die Dritten durch hergestellte oder gelieferte Produkte, Arbeiten oder sonstige Leistungen nach Fertigstellung entstehen, sind normalerweise über die Grunddeckung Ihrer Betriebshaftpflichtabsicherung gedeckt (wenn Sie z.B. beim Bau eines Anhängers einen Baufehler verursacht haben, der die Ursache für einen Verkehrsunfall war).
Nicht versichert sind hingegen Vermögensschäden, die dem Abnehmer durch fehlerhafte Produkte entstehen. Dieses spielt vor allem dann eine wichtige Rolle, wenn Sie Zulieferer einzelner Teile für fertige Erzeugnisse anderer Betriebe sind, in denen diese zur Herstellung der fertigen Produkte eingesetzt werden (z.B. Sie sind Zulieferer von Fahrwerken für einen Produzenten von Forstwirtschaft-Maschinen, Sie liefern diesem mehrer Fahrwerke mit versteckten Mängeln, die erst bei der Nutzung der fertigen Maschinen erkennbar werden - Ihr Kunde muss dadurch eine Rückrufaktion für mehrere in seinem Betrieb hergestellte Maschinen durchführen). Diese Fälle können bei Mitversicherung der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Geschäftsversicherung / Inhaltsversicherung
Ihre Werkstatt wird sicherlich mit professionellen Maschinen ausgestattet sein, wie Entgratmaschinen, Schutzgasschweißgeräten, Wälzen zur Formung von Rohren und Profilen, Computergesteuerte Fräse- und Bohrmaschinen für überdimensionale Metallteile, Stanzen oder Portalkräne. Die Anschaffungskosten für diese Maschinen sind hoch, insbesondere wenn Sie große Metallkonstruktionen oder Nutzfahrzeuge herstellen. Selbst wenn Sie ein kleines Familienunternehmen betreiben (z.B. im Bereich der Metallgestaltung), kann die Ausstattung der Werkstatt ein kleines Vermögen kosten. Unabhängig von der Größe Ihres Betriebes und das in die Einrichtung investierte Kapital wird Ihnen die Absicherung der Sachwerte sicherlich wichtig sein. Jeder kann Opfer eines Einbruchs werden. Ein Feuer kann ausbrechen: auch wenn Sie davon gar nicht direkt betroffen sind, das Löschwasser der Feuerwehr richtet oft in anderen Geschossen einen Schaden an, der vielfach größer ist als der Feuerschaden. Oder es kommt in den oberen Stockwerken eines Gebäudes zu einem Rohrbruch - das Wasser findet den Weg nach unten.
Denken Sie auch an die Absicherung eines Betriebsunterbrechungsschadens, z.B. nach einem Feuer. Die Versicherungssumme sollte an Ihre fortlaufenden Kosten (auch im Schließungsfall) angepasst sein. Auch wenn Sie keine laufenden Einnahmen erzielen, müssen Sie Löhne und Gehälter etc. weiterzahlen.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.