Über die Sturmversicherung wird Versicherungsschutz nur gewährt, wenn ein Sturm mit einer Windstärke von mindestens 8 auftritt. Diese Stürme richten teilweise enorme Schäden an - aber sicherlich nur selten in Ihren Betriebsräumen.
Sie sollten überlegen, ob der Abschluss dieser Sparte für Ihren Betrieb sinnvoll ist. Eine Empfehlung könnte man in den Fällen aussprechen, in denen sich Ihre Betriebsräume beispielsweise in einem einzeln stehenden Haus befinden, das durch Sturm besonders gefährdet ist (z.B. durch umstürzende Bäume o.ä.). Auch liegt sicherlich eine besondere Gefährdung vor, wenn sich Ihr Betrieb im Dachgeschoss befindet.
Nicht zu unterschätzen sind ebenfalls die Schäden, wenn durch einen Sturm beispielsweise ein Teil des Daches abgedeckt wird und es anschließend hereinregnet. Da Regenwasser kein Leitungswasser ist, deckt Ihre Leitungswasserversicherung den Schaden nicht.
Über die so genannte Pauschaldeklaration sind in der Sturm-Versicherung an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennenanlagen, Markisen, Leuchtröhrenanlagen, Schilder und Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, soweit Sie dafür die Gefahr tragen, mitversichert. Die Summen sind begrenzt, prüfen Sie die Höhe, falls Sie z.B. eine teure Außenmarkise haben. Versicherungsschutz besteht natürlich nur dann, wenn die Sturm-Versicherung grundsätzlich in den Vertrag einbezogen wurde.
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