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Versicherungen für einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.

Krankenversicherung füreinen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Sparte der privaten Versicherung. Die Private Krankenversicherung (PKV) kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können. Mehr...

AXA
UKV
Barmenia
Hallesche

MultiRisk füreinen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Spezielles Produkt, das für ein bestimmtes versichertes Risiko (z.B. Gebäude, Betrieb) Leistungsmerkmale verschiedener Versicherungssparten und -zweige in einem Vertrag mit einheitlichen Bedingungen, einem einheitlichen Antrag und einheitlicher Tarifierung vereinbart. Mehr...

Mannheimer
VitAssec

Rechtsschutzversicherung füreinen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten oft sehr hoch. Wegen des hohen Kostenrisikos verzichtet so mancher auf eine Auseinandersetzung und gibt lieber klein bei. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn ein Rechtsstreit über gerade einmal 3.000 Euro das gleiche Geld an Anwaltskosten und Gebühren kostet, falls man bis in die zweite Instanz geht. Mehr...

Mannheimer
Concordia
NRV
Roland Rechtsschutz

Umweltschadenhaftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Die UHV ist ein unverzichtbarer Teil für die umfassende Versicherung der betrieblichen Haftungsrisiken. Sie deckt die Risiken der Unternehmen ab, die von Umwelteinwirkungen der im Betrieb vorhandenen umweltrelevanten Anlagen oder aus den sonstigen betrieblichen Tätigkeiten hervorgehen. Mehr...

Unfallversicherung füreinen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Alle 5 Sekunden verunglückt bei uns ein Mensch. Das sind ca. 6 Millionen Unfälle im Jahr. Selbst wenn die meisten Unfälle glimpflich ablaufen, bedeutet ein schwerer Unfall für viele Menschen eine gesundheitliche und auch eine finanzielle Katastrophe. Mehr...

Zurich
Janitos
Alte Leipziger
Nürnberger


Welche Versicherungen sind für einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie wichtig?

Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Facharzt bzw. die Fachärztin für Psychiatrie einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.

In erster Linie muss sich der Facharzt für Psychiatrie mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.

Arzthaftpflichtdeckung

Die wichtigste Absicherung des Arztes ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.

Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes heute anspruchsvoller denn je.

Auf Grund seiner weitreichenden Tätigkeit ist eine Haftpflichtversicherung aus unserer Sicht sehr wichtig.

Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Facharzt für Psychiatrie ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Facharzt für Psychiatrie eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.

Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Facharzt für Psychiatrie entlastet.

Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung

Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag möglich.

Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?

Jeder Facharzt für Psychiatrie, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Facharzt für Psychiatrie im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.

Auch der angestellte Facharzt für Psychiatrie im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.

Bei Bedarf ist der Umfang der Mitversicherung von ambulanten und stationären operativen Eingriffen abzuklären. Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.

Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.

Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:

Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.

Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.

Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.

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