Die Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) wird von bestimmten freien Berufen, wie beispielsweise von Ärzten, Rechtsanwälten, Dolmetschern, Architekten, etc. benötigt.
Für manche Berufsgruppen wie z.B. Versicherungsvermittler und Rechtsanwälte ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Versicherung tritt im Falle eines Vermögensschadens ein, der durch die Ausübung der Tätigkeit einem Dritten entstanden ist. Berechtigte Ansprüche Dritter werden entschädigt und unberechtigte Forderungen abgewehrt.
Vermögensschäden sind beispielsweise Mehrkosten, die einem Kunden entstehen, weil die Arbeit nicht korrekt durchgeführt wurde.
Personen– und Sachschäden sind über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht versichert. Dafür benötigt der Freiberufler oder Selbstständige im Regelfall noch eine Betriebshaftpflichtversicherung, über die aus dem Betrieb entstehende Haftpflichtrisiken versichert werden (beispielsweise ein Kunde stolpert über ein unsachgemäß durch den Raum gelegtes Kabel und verletzt sich).
Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet keinen allgemeinen auf alle Branchen zugeschnittenen Versicherungsschutz, vielmehr wird dieser individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Branche angepasst angeboten. Ein Arzt benötigt beispielsweise einen anderen Versicherungsschutz als ein Rechtsanwalt, da diese auch unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sind.